Weihnachten steht vor der Tür und wir erwarten (erhoffen!) einen Ansturm von Motiven. Damit Eure Kreativität auch auf soliden rechtlichen Füßen stehen kann, wollten wir einige Dinge im Vorfeld noch einmal kurz in Erinnerung rufen.
Solltet Ihr Begriffe verwenden wollen, die markenrechtlich geschützt sind, so gilt ganz allgemein, dass diese nicht allein stehen dürfen oder im Vordergrund eines Designs.
Wenn das Design aus Bild und Markenwort besteht, dann sollte die Marke im Bildmotiv integriert sein. Dafür haben wir hier ein kleines Ansichtsbeispiel:
Wenn die Wortmarke neben (oder unter) einem Bildteil steht, dann gilt sie in der Regel als beschreibend und würde somit direkt markenmäßig gebraucht werden. Art und Weise der Integration, sowie der Umfang sind natürlich einzelfallbezogen und leider nicht prozentual bestimmbar. Es geht immer auch um den Gesamteindruck des Motivs.
Wäre “snow” eine Wortmarke, wäre das Beispiel links mit der Intergration unseres Erachtens nach geglückt, das rechte Motiv würde abgelehnt.
Um nach Marken zu recherchieren, könnt Ihr die Links zu den Markenämtern nutzen:
- Deutsches Marken- und Patentamt (DPMA)
- British Intellectual Property Office (IPO)
- Französisches Patent- und Markenamt (INPI)
- Harmonisierungsamt für den europäischen Binnenmarkt (OAMI) – für sogenannte Gemeinschaftsmarken
- World Intellectual Property Organization(WIPO) – für internationale Marken
Wir haben bereits eine erste – unverbindliche – Recherche zum Thema Weihnachtswortmarken durchgeführt und erstaunlicher- oder vielmehr glücklicherweise nicht allzu viele gefunden. Eurer Gestaltungsfreude sind also kaum Grenzen gesetzt, zumindest nicht bei den Schlüsselbegriffen, wie Weihnachten, Frohe Weihnachten und und und.
Detaillierte oder anderweitige rechtliche Fragen könnt Ihr jederzeit an uns senden.



You actually make it seem really easy with your presentation however I in finding this topic to be actually something that I feel I’d by no means understand. It sort of feels too complicated and extremely extensive for me. I’m having a look forward for your next submit, I¡¯ll attempt to get the hang of it!
ich finde die erklärung, das eine geschütze marke auf dem motiv ok ist, aber unter dem motiv nicht. ich habe das geschützte wort “cocaine” genau wie oben in den bildern als ok deklariert, auf eine rasierklinge geschrieben, wurde mir aber trotzdem verboten.
desweiteren habe ich diesbezüglich einen anwlat gefragt, und der sagte mir, das so etwas, nicht schützbar sei, und vor keinem gericht bestand haben würde, aus genau den gründen, die in dem kommentar obendrüber aufgezählt sind. ich würde dieses risiko als verantwortlicher shopbetreiber auch gerne tragen.
was für mich auch unverständlich ist, ist die tatsache, das shirts, auf denen politiker beleidigt werden ok sind, aber mit dem papst nicht. der papst ist schliesslich oberhaupt eines staats, wenn der also kein politiker ist, weiss ich auch nicht….
Hey Doobie, Fragen zu einem einzelnen Motive klärst Du am Besten direkt per Email. Hier im Blog gibt es eher generelle Infos zu diesem Thema
Sehr geehrter Markenmerker,
haben Sie Ihre markenrechtlichen Thesen mit einem Anwalt durchgesprochen? Ich bin selbst kein Jurist, aber sie erscheinen mir doch recht fraglich…
Nach meinen laienhaften Kenntnissen und unter Vorbehalt:
01. Ob eine Wortmarke in ein Bildmotiv integriert ist oder nicht ist nur insofern relevant, als das der Rechteinhaber es möglicherweise versäumt hat eine Wortbildmarke anzumelden (evtl. nur Wort- oder nur Bildmarke). Darauf würde ich mich aber nicht verlassen.
02. Beschreibende Begriffe dürfen überhaupt nicht geschützt werden. Die Argumentation nebenstehende Begriffe würden beschreibenden Charakter haben und damit markenrechtsfähig sein, halte ich für falsch im mehrfachen Sinne. Begriffe wie “Fotos”, “Kaffeetasse” dürfen alleinstehend gar nicht geschützt werden.
03. Begriffe aus dem allgemeinen Sprachgebrauch, alle begriffe, die keinen Eigennamen einer Marke bilden, insbesondere die von Ihnen recherchierten Begriffe wie “Weihnachten” oder “Frohe Weihnachten” sind nicht schutzwürdig. Geld in diese “Marken” zu investieren, wäre reine Geldverschwendung. Insofern ist es auch kein Wunder, dass Sie bei Ihrer Recherche nicht fündig geworden sind.
04. Menschen aus dem öffentlichen Leben, oder an denen ein öffentliches Interesse besteht, geniessen nicht den selben Schutz an Persönlichkeitsrechten wie “Otto Normalverbraucher”. Prominente Personen, wie Julian Assange, haben somit auch nicht das Recht am eigenen Bild. Inwieweit diese Bilder aber zur kommerziellen Nutzung auf T-Shirts zur Verfügung stehen, kann ich Ihnen auch nicht beantworten. Dass sich die Community aber darüber empört, dass T-Shirts mit einem Abbild von Adolf Hitler vertrieben werden (wenn auch nur in Amerika), finde ich sehr verständlich.
Ich empfehle Ihnen und jedem, den es auch betrifft, sich noch mal einem Anwalt zu diesem Thema abzusprechen. Denn Irrtümer diesbezüglich können sehr, sehr teuer werden.
Mit freundlichen Grüßen
Arnim Schachtschabel
Hallo Arnim, wir sehen die Sache ein wenig anders als Du. Zum Beispiel: wenn beschreibende Begriffe oder Begriffe des normalen Sprachgebrauchs nicht geschützt werden könnten, wäre demnach diese Markeneintragung nicht existent:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020090587639/DE – sie ist es aber.
Wie und ob ein Begriff verwendet werden kann, läßt sich nicht pauschal beantworten.
Es ist zudem eher schwierig, Personen das Recht am eigenen Bild abzusprechen, nur weil sie – aus welchem Grund auch immer – gerade in der Öffentlichkeit stehen. Auch hier gibt es unterschiedliche Regelungen, die von Einzelfall zu Einzelfall anders gehandhabt werden.
Hallo, ich habe bereits einige Vorlagen von einer TV-Serie Breaking Bad (auf ARTE) erstellt. Es gibt sehr viele Breaking Bad Shirts (auch mit dem original Logo der Serie)im Netz. Ich glaube nicht das die alle eine Erlaubnis haben. Meine Frage: Kann es auch nachträglich zu Problemen kommen, wenn Sie die Vorlage frei gegeben haben und schon Shirts verkauft sind ? Gibt es da Erfahrungswerte bei Fernsehserien – wie sich die Rechteinhaber verhalten ?
Oder gibt es eine Vorlage, die man an den Rechteinhaber senden kann, dass er dieses eine Shirtmotiv frei gibt ?
Danke im Voraus,
Marcus Prem
Hi Marcus, einige Erfahrungen haben wir tatsächlich schon gemacht und bewerten die Motive unter anderem auch danach. Wenn Du Dir bei einem Motiv extrem unsicher bist, dann wäre es natürlich am besten, den Rechteinhaber zu kontaktieren – dafür ist aber keine Vorlage notwendig, eine einfache Anfrage reicht aus. Wie die Rechteinhaber reagieren, hängt von vielen Faktoren ab, die sich nicht 100% bestimmen lassen – auch wir können das leider nicht in jedem Fall vorhersehen. Schick uns doch die Motive einfach mal per mail (legal@spreadshirt.net), dann können wir die Details bestimmt besser klären.