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1516 auf Tasse einfarbig
Vom frühen Vogel empfohlen: Der glänzende Keramikbecher macht schon am Morgen gute Laune und lässt jedes Getränk gut dastehen.
- Fassungsvermögen: 325 ml
- Durchgehend eingefärbt (innen und außen farbig)
- Bitte von Hand spülen
- Material: 100% Keramik (glänzend)
- A - Länge in cm
- B - Breite in cm
| Größe | A (cm) | B (cm) |
|---|---|---|
| One size | 9.5 | 26.0 |
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1516
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Das Reinheitsgebot von 1516 ist eine historische bayerische Brauordnung, die am 23. April 1516 erlassen wurde. Sie legte fest, zur Bierherstellung ausschließlich Wasser, Gerste und Hopfen zu verwenden
Tags: 1516, Bier, Bierbrauer, Bier brauen, Brauerei, Reinheitsgebot, Fünfzehn Sechzehn, Fünfzehnhundertsechzehn, Beer, Flüssiges Brot, Wasser Gerste Hopfen, Hopfengetränk, Bierherstellung, Bayern, Freistaat Bayern, Brauordnung, Bayerische Brauordnung, 23. April 1516, Bier Bier Bier, Bier trinken, Biertrinker, Bierzelt, Bierzeit, Hopfensaft, seit 1516
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